HUWA-San TR-3 ist ein umweltfreundliches, flüssiges, schwach saures Desinfektionsmittel auf Basis von speziell stabilisiertem Wasserstoffperoxid.
HUWA-San TR-3 wirkt im kalten Bereich wie auch im Heißwasserbereich. In der Anwendungskonzentration geruchs- und geschmacksneutral, nicht schäumend, belastet das Abwasser nicht. HUWA-San TR-3 ist umweltfreundlich, da es in Wasser und Sauerstoff zerfällt. Bis zu 2 Jahre lagerfähig.
Nur auf vorher gereinigten Oberflächen.
5 bis 10 Gramm auf einen Liter Wasser, Einwirkzeit ca. 12 Stunden.
Konzentration HUWA-San TR-3 auf 1 m³ Wasser | Messstreifen HUWA-San |
3.34 kg | 200 mg / l |
5.00 kg | 300 mg / l |
8.34 kg | 500 mg / l |
20 Gramm auf einen Liter Wasser, Einwirkzeit min. 5 Stunden (z.B. für eine 250 l Wanne werden 5 kg HUWA-San TR-3 benötigt)
0,1 Liter in 10 Liter Wasser, Einwirkzeit ca. 3 Stunden maximal jedoch 6 Stunden
z.B.: Schulen, Krankenhäusern, Hotels, Bäder, Saunen sowie auch auf Reisen und im Haushalt (Küche, Bad, WC) aber auch zum Aufsprühen auf Atemmasken, Mundduschen, Atemregler von Tauchgeräten usw.
HUWA-San TR-3 kann auch als nachfüllbarer Pumpspray geliefert werden.
Der handliche Pumpspray eignet sich hervorragend:bei Umbauarbeiten, Rohrausbesserungen, Schulen, Krankenhäusern, Hotels, Bäder, Saunen sowie auch auf Reisen und im Haushalt (Küche, Bad, WC)
Sprühdesinfektion:
Pur zu verwenden, Einwirkzeit ca. 2 Stunden
1 - Titrationsmethode: Bestimmung des Wasserstoffperoxidgehaltes mit Kaliumpermanganat.
2 - Messstreifen
Behälter immer stehend sowie gut verschlossen und kühl lagern. Nicht benötigte Teilmengen niemals in den Behälter zurückschütten. Mirasan® PEROX 6 darf nicht mit anderen Chemikalien, Abfall oder brennbaren Stoffen zusammengebracht werden. Das Produkt darf nicht direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Pumpspray,
1 kg, 10 kg und 20 kg Einweg-Kunststoffgebinde
ARA entpflichtet unter Nr. 4575
Die ordnungsgemäße Anmeldung und Herstellung, laut Biozid Produkte Verordnung (EU) Nr. 528/2012, erfolgt durch ROAM TECHNOLOGY NV.
Unsere technischen Informationen dienen der unverbindlichen Beratung. Alle Angaben über die Verwendung unserer Produkte sind den jeweiligen Betriebsbedingungen anzupassen.
Chemikaliengesetz Jahrgang 2002 Teil I Nr. 40, 27. Juni 2002, § 15a Gefahrenhinweis bei der Werbung: "Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen".