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ROCLEAN

säurefreier Entkalker

ROCLEAN ist ein Kalklöser für Kühltürme und Wäscherkammern von Klimaanlagen, sowie für Wabenbefeuchter in Glashäusern. ROCLEAN ist auch als Entkalker für Wasserleitungen geeignet.

Produkteigenschaften von ROCLEAN:

Zusammensetzung von ROCLEAN:

Dosierung von ROCLEAN:

Für den Reinigungsprozess: 4,0 – 8,0 l/m³ direkt in die Anlage.

Das Wasser mit der ROCLEAN-Konzentration muss 6 – max. 8 Std. zirkulieren.

Sind die Ablagerungen sehr stark, kann es notwendig sein, den Prozess zu wiederholen.

Entkalkung von Wasserleitungen :

Für den Reinigungsprozess: 6,0 – 8,0 l/m³ Wasser im Kreislaufverfahren über einen Puffertank ca. 6 – max. 8 Std. zirkulieren lassen. Sollte es zu einer grünen Verfärbung des Kreislaufwassers kommen, so ist dies eine Reaktion mit eventuell vorhandenen Kupferleitungen.

Sind die Ablagerungen sehr stark, kann es notwendig sein, den Prozess zu wiederholen. Die Spülung nach der Leitung hat mit der zwei- bis dreifachen Wassermenge (Zirkulationsmenge) zu erfolgen. Es wird auch empfohlen bei Wasserleitungen abschließend eine Desinfektion mit MIRASAN PEROX oder einer Chlorlösung durchzuführen.

 

Hinweis:

Durch die eventuell harten Inkrustierungen kann es vorkommen, dass Leitungen punktuell undicht werden. Diese Undichtheiten werden nicht vom ROCLEAN hervorgerufen, sondern durch die fehlende abdichtende Wirkung der Ablagerungen.

 

Materialverträglichkeit:

Die Gebrauchslösung ist mit allen, in der Klimatechnik und im Wasserleitungsbau verwendeten Materialien verträglich.

 

Sicherheitshinweise:

S 24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

 

Gefahrenhinweise:

R 22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

R 36/38: Reizt die Augen und die Haut.

 

Verpackung:

10 kg Einweg Kunststoffkanister – ARA entpflichtet unter Nr. 4575

 

Diese Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über unser Produkt und dessen Anwendungsmöglichkeiten informieren.

Sie haben somit nicht die Bedeutung, bestimmte Eigenschaften des Produktes oder dessen Eignung für einen konkreten Einsatzzweck zuzusichern.

 

Chemikaliengesetz Jahrgang 2002 Teil I Nr. 40, 27. Juni 2002, § 15a Gefahrenhinweis bei der Werbung: "Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen".